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Rückblick |
Änderungen zum Hygienekonzept mit sofortiger Wirkung!Stand: 02.09.2020 1. Alle Eltern der 1. Klassen dürfen früh, vor dem Unterricht mit ihrem Kind das Schulhaus betreten. 2. Nach dem Unterricht, also während des Hortbetriebes, hat eine abholberechtigte Person (Klasse 1 bis 4) Zutritt ins Schulhaus, um das Kind zu übernehmen. Maskenpflicht!
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